Zoonosen - übertragbare Krankheiten

Erläuterung zu: von Katzen übertragbare Zoonosen (Auswahl)

Quelle: Zoonosen 4. Aufl, Bauerfeind u.a., DÄV

 

  • Capnocytophaga-Infektion: macht Katzenbisse gefährlich. Lebt im Maul der Katze und verursacht nach Biss im menschlichen Gewebe hochakute und gefährliche Entzündungen – nach Katzenbiss sofort Arzt/ Antibiotikum!

 

  • Chlamydiose: bei der Katze Bestandteil des Katzenschnupfen-Komplexes, verursacht hochansteckende (auch für Menschen) Bindehautentzündung, die auf die Hornhaut des Auges (gefährlich!) übergehen kann. Kann chronisch werden, ist schwer zu behandeln da die meisten Antibiotika nicht wirken und die Erreger sich in den Zellen verbergen. Bei der Katze kann dauerhaft Tränenkanal verkleben – chronisches Augentränen (typisches Symptom). 

 

  • Flohstichdermatose: juckende Hautentzündung, die oft wundgekratzt wird, bei Katzen und Menschen – da der Katzenfloh auf Menschen umziehen kann

 

  • Giardien: sind weltweit bei Mensch und Haustier verbreitete einzellige Darmparasiten, deren infektiöse Zysten in der Umwelt (Wasser!) wochenlang überleben können. Symptome sind bei Katzen und Menschen ähnlich, bei Schwächung des Immunsystems und jungen/alten Individuen chronisch wiederkehrende Durchfälle, Bauchschmerzen, Unverträglichkeit von Kohlehydraten. Nur wenige Medikamente (und kein handelsübliches Desinfektionsmittel!) helfen, Behandlung kann langwierig sein, Hygienemaßnahmen (Hitze, Scheuern) wichtig.

Bei Menschen meldepflichtig, da (auf anderen Kontinenten) Epidemien über kontaminiertes Trinkwasser vorgekommen sind.

 

  • Katzenkratzkrankheit: Erreger sind Bartonellen, die bei der Katze die infektiöse Blutarmut (Anämie) hervorrufen (chronische Besiedelung des Tieres). Ansteckung des Menschen durch Kratzwunden von der Katze verursacht, dabei wird infektiöser Kot der Katzenflöhe übertragen. Führt bei Menschen zu Fieber und Lymphdrüsen-schwellung, selten schlimmere Komplikationen, heilt meist von selbst aus.

 

  • Microsporie: hochgradig ansteckende Hautpilzerkrankung bei Tieren (zu 90% Katzen betroffen) und Menschen. Verursacht beim Menschen an Kopf oder Körper runde, schuppige wunde Herde in der Haut, die stark jucken. Behandlung durch Hautarzt (Mensch) und Tierarzt (Haustier) unumgänglich nötig.

 

 

  • Pasteurellose: siehe unter Capnocytophaga-Infektion.

 

  • Salmonellose: allgemein bekannte Lebensmittelinfektion durch Verzehr verseuchter tierischer Lebensmittel (rohe Eier, Fleisch etc.) - Hauptansteckungsquelle. Durchfallerreger, der bei Menschen und vielen Tieren, auch Katzen, im Darm vorkommt und auch durch Kot übertragen wird. Epidemien möglich (z.B. Caterer, Großküchen), meldepflichtig beim Gesundheitsamt.

 

 

  • Toxoplasmose: hierzu gibt es viele Märchen. Wissenschaftlich erwiesen ist: Toxoplasma gondii ist ein einzelliger Parasit, der bei Tier und Mensch weltweit verbreitet ist. 1/3 der Menschheit ist infiziert, nur die allerwenigsten zeigen Krankheitszeichen. Katzen sind „Endwirte“ (ohne zu erkranken), die Eizellen der Toxoplasmen (Oozysten) im Kot ausscheiden und insofern für die Übertragung besonders wichtig sind. Aber auch rohes Fleisch von Nutztieren aller Art kann Zystenstadien enthalten (nie verzehren, indirekte Gefahr beim Barfen des Haustieres!). Ob der Mensch krank wird, ist abhängig vom Zustand des Immunsystems. Ist es intakt – vorübergehende grippeähnliche Symptome, Mensch wird immun. Ist es geschädigt (Organtransplantierte, AIDS-Kranke etc.) – schwere Gehirn- und Augenentzündung möglich. Bei Schwangeren ist das Immunsystem natürlicherweise gebremst – ab 6 Monate vor Empfängnis und v.a. im 1. Trimenon führt Ansteckung in 0,01 bis 0,03 % zur Erkrankung des Feten (Gehirn, Auge, in 10 – 15% tödlich). Meldepflichtig bei menschlicher Erkrankung. Zum Schutz wirksame Vorsichtsmaßnahmen nach ärztlicher Empfehlung beachten. Es macht daher generell keinen Sinn, nach Eintritt einer Schwangerschaft die Hauskatze zu verstoßen!

 

  • Trichophytie: hochansteckender Hautpilz, hauptsächlich bei Rindern aber auch anderen Haustieren, bei Katzen nur gelegentlich. Wie Microsporie, verursacht zusätzlich später vereiternde Entzündung der Haarfollikel mit Knötchenbildung.



  • Tollwut: ist ebenfalls eine Zoonose (vom Tier auf den Menschen übertragbare Krankheit) und wird durch Lyssaviren übertragen. Die Erkrankung ist seit 2.300 v.Chr. bekannt und immer noch in weiten Teilen der Welt verbreitet, vor allem in Drittweltländern Asiens und Afrikas. Überträger sind fleischfressende Tiere, vor allem aus der Familie der Hunde (Rabiesvirus), und Fledermäuse (andere Lyssaviren).In Deutschland gilt die Tollwut durch systematische Bekämpfungsmaßnahmen (flächendeckende Impfung der Füchse mittels Impfköder) als ausgetilgt. Das letzte tollwutkranke Wildtier (Fuchs) wurde in unserem Land vor 14 Jahren, 2006, gemeldet. Der letzte tollwuterkrankte Mensch in Deutschland verstarb 2007 – er war in Marokko von einem tollwutkranken Hund gebissen worden. Tollwut bei Haustieren (Hund, Katze) wird nur dort beobachtet, wo Wildtollwut vorkommt – Wildtierbisse sind für Haustiere hierzulande die einzig theoretisch mögliche Ansteckungsquelle. Welche Länder Europas und weltweit bislang noch nicht tollwutfrei sind, kann aktuell der Website des Robert-Koch-Institutes entnommen werden, dazu www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/RatgeberTollwut.html. Von einer Katze, die „sich mit Sicherheit ausschließlich in einem tollwutfreien Gebiet aufgehalten hat und sich unauffällig verhält“, geht laut Robert-Koch-Institut in Deutschland kein Tollwutrisiko aus. Ein Ansteckungsrisiko für Menschen in Deutschland besteht daher auf Urlaubsreisen in nicht-tollwutfreie Länder, dort besonders bei Kontakt zu streunenden Hunden (Rucksacktouristen, Auslandstierschützer), und durch illegale Importe ungeimpfter Haustiere aus solchen Ländern. Auch aus nicht tollwutfreien Nachbarländern eingewanderte Wildtiere können theoretisch ein Risiko darstellen, besonders Füchse – was aber, siehe oben, seit 14 Jahren in Deutschland nicht mehr vorkam. Weiterhin besteht ein Erkrankungsrisiko bei Hautkontakt mit Fledermäusen, hier sind weit überwiegend Jäger, Wildhüter,Wildtierschützer und Zoologen von Vorsichtsmaßnahmen betroffen. Alle anderen Personen sollen den Umgang mit diesen Tieren strikt vermeiden.Die Inkubationszeit der Tollwuterkrankung beträgt 3-8 Wochen, sehr selten länger. Das Virus wandert von der Eintrittsstelle entlang der Nerven ins Gehirn und von dort in die Speicheldrüsen (Übertragung erfolgt danach durch Bisse,oder auch Speichel auf Schleimhaut oder Hautwunden). Befallene Tiere sind bereits 3-10 Tage vor Auftreten von Symptomen infektiös. Es kommt zu einer Gehirnentzündung mit Krämpfen, Lähmungen, Koma und Tod binnen weniger Tage, wobei die einzelnen Symptome wechselhaft sein können. Meist wirken die erkrankten Tiere teilnahmslos und eher auffällig „zahm“, beißen aber bei Berührung. Bei tollwutverdächtigen Tieren in gesetzlicher Quarantäne (Anordnung durch Veterinäramt nach dem Tiergesundheitsgesetz) gilt die„Zehn-Tage-Regel“, das heißt entweder das Tier ist dann an Tollwut verstorben oder nicht ansteckend. Zur Diagnose der Erkrankung gibt es keinen sicheren Bluttest, außer einer Untersuchung des Hirngewebes nach dem Tod. Bei erkrankten Menschen erfolgt eine palliative, das heißt möglichst beschwerdelindernde Behandlung auf der Intensivstation, ohne Aussicht auf Heilung oder Überleben. Konsequenz für KatzenhalterInnen in Deutschland: Keine Katze unsicherer Herkunft aufnehmen, Auslandstiere auf keinen Fall ohne amtliche Transportpapiere (Nachweis der erfolgten Tollwutimpfung und des positiven Antikörpertests nach festgelegter Quarantänezeit als Nachweis, dass die Impfung überhaupt erfolgreich war). Fluggesellschaften sind zur Einhaltung der Tiertransportgesetze verpflichtet, sogenannte Flugpatenschaften sind laut Veterinärämtern illegal! Eine Überprüfung, ob Tier und Papiere übereinstimmen (anhand Microchip) ist ebenfalls wichtig, da Betrug leider vorkommt (illegaler grenzüberschreitender Handel mit Haustieren an dritter Stelle der europaweiten Kriminalität nach Drogen- und Waffenhandel). Eine Hauskatze aus dem Ausland mit Tollwutverdacht wird amtlich beschlagnahmt (auch andere Tiere, die im Haushalt leben!), muss für mindestens zehn Tage in einen Quarantänekäfig oder muss eventuell gleich getötet werden! Alle Kontaktpersonen müssen sich in diesem Fall sofort vorsorglich gegen Tollwut impfen lassen (mehrfache Impfungen in Abständen nach bestimmtem Schema, sogenannte Post-Expositions-Impfung). Hier ist das Gesundheitsamt zuständig – amtliche Meldepflicht auch bei Verdachtsfällen! Die eigene Katze sollte vorsorglich regelmäßig gegen Tollwut geimpft werden, wenn sie Freigang hat – aus zwei Gründen. Verhält sich die (gesunde!) Katze außerhalb der eigenen Wohnung auffällig, beißt zum Beispiel ein Nachbarskind (sei es, dass das Kind im Umgang mit dem Tier aus Unwissenheit einen Fehler gemacht hat oder die Katze vielleicht aus anderen Gründen gerade verängstigt war), ist der Halter/die Halterin juristisch und gegenüber der Haftpflichtversicherung auf der sicheren Seite, wenn ein Nachweis einer Tollwutimpfung bei der Katze erbracht werden kann. - Zweitens ist auch in Deutschland die Tollwut z.B. bei einer Fledermaus oder einem aus dem Ausland eingewanderten Wildtier nie zu 100% auszuschließen. Um sein Tier draußen im Freien sicher zu schützen, ist die regelmäßige jährliche Impfung der Hauskatze gegen Tollwut (z.B. zusammen mit Katzenschnupfen/Katzenseuche in einer Kombispritze) sehr zu empfehlen, für das Tier absolut gut verträglich und für Halter/Halterin nicht kostspielig (ohnedies sollte jede Katze, ob Wohnungskatze oder Freigänger, einmal jährlich tierärztlich zum Gesundheitscheck vorgestellt werden!)
     
    In allen speziellen Fragen zum menschlichen Infektionsschutz und zum richtigen Verhalten im Verdachtsfall einer meldepflichtigen Infektion informiert Sie in allgemeiner Form das Robert-Koch-Institut, im individuellen Fall das örtliche Gesundheitsamt (z.B. reisemedizinische Beratung) und selbstverständlich Ihr Hausarzt/ Ihre Hausärztin. In allen Fragen zur Tiergesundheit und zum richtigen, verantwortungsvollen Umgang mit dem Haustier informiert Sie Ihr Tierarzt/Tierärztin, in Fragen gesetzlich meldepflichtiger ansteckender Tierkrankheiten ist das örtliche Veterinäramt zuständig.
    Quellen: Robert-Koch-Institut, www.rki.de/RatgeberTollwut, Sachkundelehrgang Katzenhaltung nach §11 TSchG, Veterinäramt Köln Stand 23. 04. 2020. Die Angaben zu Zoonosen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen,ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können sich im Verlauf der Zeit durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse/neue Gesetzeslagen ändern.
     
    23.04.2020    Dr. med. Birgit Buchholz