Katzenschutzverordnung - Was ist das?

von Uta Bach

Zum Thema Katzenschutzverordnung – speziell für KatzenschützerInnen!

 

Was ist eine Katzenschutzverordnung?

Eine kommunale Katzenschutzverordnung bedeutet, dass Halter und Halterinnen von Hauskatzen, die unkontrollierten Freigang genießen, ihre Kater und Kätzinnen kastrieren, mit Chip kennzeichnen und bei einem Heimtierregister kostenlos registrieren lassen müssen.

Warum und wie lange gibt es das schon?

Bereits 2009 hat die Gemeinde Paderborn eine ordnungsrechtliche Verordnung erlassen, um die Vermehrung kranker streunender Katzen auf dem Stadtgebiet einzuschränken – ähnlich der bekannten kommunalen Hundeschutzverordnungen. 2013 hat der Bundesgesetzgeber hier Handlungsbedarf gesehen und endlich die Voraussetzung geschaffen, dass in ganz Deutschland eine Verordnung zum Schutz der Hauskatzen erlassen werden kann, und zwar auf der Basis neuer Tierschutzgesetzgebung (§ 13b Tierschutzgesetz). Statt vom Beginn an eine bundesweit flächendeckende Lösung zu schaffen (wie z.B. in Österreich), wurden die Bundesländer ermächtigt, hier tätig zu werden. Diese (bisher nahezu alle) haben die Aufgabe wiederum über Ermächtigungsgesetze an die einzelnen Kommunen (in NRW auch Kreise) weitergegeben, da angeblich nicht überall ein Bedarf nachweisbar sei (bei geschätzt über 2 Mill. freilebenden Hauskatzen in Deutschland)!

Warum gibt es solche Verordnungen bisher nur vereinzelt und nicht überall?

Kommunen waren bisher mit Tierschutzfragen überhaupt nicht befasst und sind bereits mit Aufgaben überlastet. Daher geht es mit der Einführung von Katzenschutzverordnungen nur schleppend voran. Vorreiter sind Niedersachsen und NRW. In Rheinland-Pfalz müssen dazu vor Ort laut Landesermächtigungsgesetz drei Voraussetzungen gegeben sein:

  • „Ausreichende“, nicht näher festgelegte Anzahl freilebender (d.h. halterloser) Hauskatzen auf dem Gebiet der Kommune
  • Nachweis von „Leiden und Schäden“ an diesen verwahrlost im Freien vegetierenden Haustieren
  • Bisherige Erfolglosigkeit der Maßnahmen der TierschützerInnen vor Ort (z.B. ehrenamtliche und spendenfinanzierte Fang- und Kastrationsaktionen).

Den Nachweis von Leiden und Schäden an Tieren (d.h. Verletzungen, Krankheiten, Infektionen, Parasitenbefall, Unterernährung usw.) können streng genommen nur TierärzteInnen führen. Die bei den Kreisveterinärämtern in RLP angestellten Tiermediziner sind zwar fachkundig und für die „amtliche“ Einhaltung der Tierschutzgesetze verantwortlich, für Katzenschutzverordnungen aber nicht zuständig. Tiermedizinisch-wissenschaftliche Studien zu diesem Thema existieren bisher nicht.

Da die Kommunen kein Fachpersonal und keine Sachkunde im Katzenschutz besitzen und die in Praxen niedergelassene Tierärzteschaft vor Ort keine Möglichkeit hat, freiwillig unentgeltlich neben ihrem Beruf Nachforschungen anzustellen und Statistiken zu erstellen, bleibt die Aufgabe, hier die Initiative zu ergreifen und Nachweise für die Notwendigkeit einer Katzenschutzverordnung zu führen, bei den ehrenamtlich tätigen Tier- und Katzenschutzvereinen „hängen“, das Problem wurde also von ganz oben „nach ganz unten durchgereicht“.

 

Was ist also für uns zu tun?

Hier die Initiative zu ergreifen und im Sinne der Nachhaltigkeit in Richtung kommunale Katzenschutzverordnung aktiv zu werden, ist eine nicht leichte, aber dankbare Aufgabe für die Tier- oder Katzenschutzvereine vor Ort.

Am Anfang steht eine Analyse der Situation, die in jedem Verein und jeder Kommune natürlich anders ist. Fragen sind zu klären, wie:

  • Wer von uns im Verein engagierten Ehrenamtlern/Ehrenamtlerinnen kann sich um dieses Thema kümmern? Ideal ist ein Vereinsmitglied, dass nicht aktiv in Fanggruppen, Pflegestellen… einbezogen ist, denn diese Aufgaben sind für Freiwillige, die z.T. noch berufstätig sind und Familie plus eigene Tiere haben, sehr kraft- und zeitaufwändig. Es muss eine Person gefunden werden, die kreativ und kommunikativ ist, keine Scheu vor zweibeinigen „hohen Tieren“ hat und sich durch Rückschläge nicht gleich entmutigen lässt!
  • Wer in unserer Kommune ist für unser Anliegen ansprechbar, hat Einfluss und kann uns dabei unterstützen? Das können einzelne, tierschutzinteressierte Kommunalpolitiker und Politikerinnen sein, Tierärzte/Tierärztinnen die sich besonders für den Tierschutz einsetzen, Personen in der Stadtverwaltung, andere Vereine, wohltätige Stiftungen… je mehr Unterstützung aus unterschiedlichen Richtungen, umso besser.
  • Wie können wir als Verein bei Verantwortlichen/in der Öffentlichkeit über das Problem „freilebende „Streuner“-katzen und seine Ursachen aufklären und die Notwendigkeit einer Katzenschutzverordnung deutlich machen? Vereinsmitglieder mit Sachkundenachweise §11 TSchTG und/oder besonderem Wissen und Kenntnissen über Katzen (durch Beruf, eigene Fortbildung, besonders viel und lange Erfahrung im Katzenschutz) sind hier gefragt. Möglichkeiten: über website und facebook Texte über Katzenwissen und Berichte über die Vereinsarbeit veröffentlichen, Vereinszeitung, Flugblatt, Faktensammlung herausgeben, Informationschreiben an Stadtverwaltung, Veterinäramt, Tierärzteschaft, Versuch mit Lokalzeitung/Lokalradio…
  • Wie kommen wir zu den von der Kommunalverwaltung geforderten Zahlen von Streunerkatzen und dem Nachweis von deren „Leiden und Schäden“? Gute und freundliche Kontakte zur niedergelassenen Tierärzteschaft vor Ort sind ganz wichtig. Auf einer persönlichen Basis, mit Geduld und Einfühlungsvermögen können hier Angaben zu Zahlen und Gesundheitszustand von Fundkatzen gewonnen werden. Fanggruppe und FutterstellenbetreuerInnen können Strichlisten führen. Das Bestandsbuch des Vereins, ordentlich geführt, kann ausgewertet werden. Es können kleine Umfragen in der Nachbarschaft/im Stadtviertel des Vereinsmitgliedes gemacht werden nach freilebenden Katzen, Aufrufe über soziale Medien gestartet werden um Meldungen von Streunerkatzen zu sammeln. Zahlen von Totfunden von Hauskatzen sind bei der örtlichen Feuerwehr oder über Facebook-Gruppen (z.B. „Tote Hunde“) zu bekommen. Die Leiden und Schäden an den vom Verein in Obhut genommenen Fundkatzen (sinnvoll über 3 – 5 Jahre) sind am besten durch Auswertung der Tierarztrechnungen des Vereins (Buchhaltung!) zu beweisen. Vorsicht: viel Arbeit, sollten sich mehrere Vereinsmitglieder teilen. Es lohnt sich – die Ergebnisse sind erschreckend. Tierärztliche Diagnosen von Krankheiten und Verletzungen können von Verantwortlichen nicht angezweifelt werden. Die ehrenamtlich erbrachte Arbeit der KatzenschützerInnen an den Fundkatzen, durch die von jeher die Kommunen kräftig unterstützt werden, wird gleichzeitig schwarz auf weiß nachweisbar einschließlich der hohen Kosten, die aus Spenden bestritten werden müssen.

 

 

Das Allerwichtigste zum Schluss

Es geht nur zusammen! Hier müssen verschiedene Gruppen, die sich teils vorher kaum kannten und kaum Berührungspunkte hatten, aufeinander zugehen, sich zusammentun und gemeinsam an einem Strang ziehen. Dazu braucht es Persönlichkeiten, die sich vor Ort genau dafür einsetzen und Zeit investieren. Also: Tier- oder Katzenschutzvereine, mit Nachbarvereinen vernetzt,  Tierärzteschaft, Kommunalpolitiker, Stadtverwaltungen sitzen idealerweise am „runden Tisch“. Dann kann es mit der kommunalen Katzenschutzverordnung funktionieren!

 

Viel Glück und Erfolg auf Eurem Weg. Wir helfen gern – sprecht uns an!

 

Die Koblenzer Katzenhilfe e.V.

 

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