BGH kippt Verbot von Hunden und Katzen in Mietwohnungen

von Lidija

20.03.2013, 13:42 Uhr | dapd, dpa
Immer wieder gibt es Streit zwischen Mietern und Vermietern um die Haltung von Haustieren. Mit Klauseln in Mietverträgen wurde oftmals die Haltung untersagt - insbesondere von Hunden und Katzen. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun entschieden: Vermieter dürfen die Haltung solcher Tiere in Mietwohnungen nicht generell verbieten. Derartige Klauseln in Mietverträgen stellten eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar und seien deshalb unwirksam, heißt es in dem Urteil. Erforderlich sei vielmehr eine Abwägung der Interessen im Einzelfall (Az.: VIII ZR 168/12).

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